Aalborg Portland A/S, Teil der Cementir-Gruppe, erkennt die Bedeutung der Whistleblowing-Gesetzgebung als wirksames Instrument zur Verhinderung illegaler Aktivitäten und zur Wahrung der Meinungsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht uneingeschränkt an.
Aus diesem Grund hat die Cementir Gruppe bereits seit Langem ein spezielles Meldesystem eingerichtet, über das Mitarbeitende, Verwaltungsmitglieder sowie Dritte im Allgemeinen ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen oder Einschüchterung Informationen über potenzielle Verstöße, nicht konformes oder rechtswidriges Verhalten und Praktiken im Zusammenhang mit geltenden Vorschriften melden können. Dies umfasst die Gesetzgebung der Europäischen Union, den Verhaltenskodex der Cementir Gruppe, interne Verfahren sowie die Organisations- und Kontrollmodelle der jeweiligen Gesellschaften gemäß dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 231/2001.
Meldungen können über die folgenden Kanäle eingereicht werden:
Bitte lesen Sie vor der Abgabe einer Meldung die Datenschutzhinweise „Whistleblowing Management“, die im Abschnitt Datenschutzhinweise unter https://cementir.integrityline.com/ verfügbar sind.
Es ist wichtig, dass Meldungen ausreichend detailliert sind, um die Identifizierung der beteiligten Personen und der gemeldeten mutmaßlichen Verstöße zu ermöglichen. Der Eingang, die Analyse und die Einleitung etwaiger weiterer Untersuchungen werden von der Abteilung Interne Revision der Cementir Gruppe durchgeführt, die als einzige unabhängige und zuständige Stelle zur Entgegennahme und Untersuchung mutmaßlicher Verstöße benannt ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften. Darüber hinaus stellt die Vertraulichkeit sowohl des Hinweisgebers als auch der von der Meldung betroffenen Person gemäß geltendem Recht eine gesetzliche Verpflichtung dar.
Hauptziel ist es, jederzeit ein Höchstmaß an Vertraulichkeit für die meldenden Personen sowie eine zeitnahe und angemessene Überprüfung der gemeldeten Informationen und/oder Ereignisse sicherzustellen und zugleich jede Form von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern, die in gutem Glauben handeln, zu verhindern.
Daher ist es ausdrücklich erforderlich, in dieser Angelegenheit ausschließlich und direkt über die dafür vorgesehenen Kanäle (Whistleblowing und/oder Ethikkomitee) mit der Abteilung Interne Revision der Gruppe zu kommunizieren.
Die Einbeziehung Dritter in jegliche diesbezügliche Korrespondenz ist strengstens untersagt und kann auf Antrag der betroffenen Personen strafrechtlich verfolgt werden.